Die Erhaltung Ihrer Zähne liegt uns am Herzen!
Wir möchten die Anwendung von Amalgam, ästhetisch unzulänglich und gesundheitlich nicht unumstritten, für unsere Patienten weiter reduzieren.
Deshalb bieten wir Ihnen zahnfarbene Alternativlösungen, die von den Krankenkassen in unterschiedlichem Maße bezuschusst werden.
Möglichkeiten für zahnfarbene Füllungen
- Zahnfarbene einfache Kompositfüllungen für Defekte im Frontzahnbereich im Einschichtverfahren. Einfache Compomerfüllungen im Zahnhalsbereich bei medizinischer Indikation. Zahnfarbene Compomer und Kompositfüllungen bei Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden Patientinnen oder Patienten mit Anspruch auf Amalgamersatzfüllungen. Diese Leistungen sind zuzahlungsfrei.
- Ästhetisch hochwertige Kompositfüllungen in Mehrschicht- und Mehrfarbtechnik. Hierbei kann eine natürlichere Farbanpassung an Ihre individuelle Zahnfarbe erfolgen. Die Schrumpfung des Materials ist sehr gering, dadurch sind sie länger haltbar. Die Rechnungslegung erfolgt nach Mehrkostenvereinbarung.
- Ästhetisch hochwertige Einlagefüllungen aus Presskeramik oder bewährte Inlays aus hoch biokompatiblen Goldlegierungen, die sich durch eine hohe Kaufestigkeit und Haltbarkeitsdauer auszeichnen. Sie sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und werden privat in Rechnung gestellt.
- Keramik- oder Kompositveneers oder Verblendschalen vor allem zur ästhetischen Korrektur der Frontzähne. Sie sind keine Kassenleistung und werden privat in Rechnung gestellt.
Auch gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, diese aufwändigen Versorgungen zu wählen.
Sollen beispielsweise Kompositfüllungen im Frontzahnbereich besonderen ästhetischen Ansprüchen gerecht werden (z. B. Farboptimierung) ist das mit Mehrkosten verbunden. In diesem Fall schließt der Zahnarzt mit dem Versicherten eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung ab. Darin erklärt sich der Patient bereit, den anfallenden Mehraufwand selbst zu zahlen. Der Zahnarzt rechnet mit der Kasse die Kosten ab, die bei einer Amalgamfüllung oder gesetzlich vorgesehenen Füllung angefallen wären. Der Patient erhält eine Rechnung über zusätzliche Kosten.
Leistungen außerhalb des gesetzlichen Krankenkassenvertrags, berechnen wir nach der privaten Gebührenordnung.
Den Austausch intakter Füllungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht, sie werden privat in Rechnung gestellt.
Wurzelkanalbehandlungen
Zahnerhalt durch Endodontie!
Eine Behandlung des Innern der Zahnwurzel wird notwendig, wenn das Zahnhartgewebe und/oder das Zahnbett des Zahnes so stark geschädigt sind, dass das Körpergewebe im Zahninneren („Nerv“) aller Voraussicht nach nicht dauerhaft gesund und lebendig erhalten werden kann.
Manchmal kommt es auch nach einer erfolgten Wurzelkanalbehandlung durch das Persistieren oder Wiederaufflammen einer Entzündung zu der Notwendigkeit einer Revision der Wurzelfüllung.
Wie ist der Ablauf einer Wurzelkanalbehandlung und welche Leistungen bieten wir:
- Befund, Anfertigung digitaler strahlungsarmer Röntgenbilder, Behandlungsplanung
- Entfernung defekter Füllungen, Stifte und Kronen, Kariesentfernung gegebenenfalls unter lokaler Anaesthesie
- Trockenlegung des Zahnes durch Kofferdam
- Zugang zum Wurzelkanaleingang, Freilegung des infizierten Nervengewebes und Entfernung
- Aufbereiten des Kanals mit Handfeilen oder einem Aufbereitungssystem (keine Kassenleistung) unter Zuhilfenahme von Spüllösungen
- elektrometrische Längenmessung – keine Kassenleistung
- Reinigung und Desinfektion
- Laseranwendung – keine Kassenleistung
- bakteriendichter Verschluss des Kanallumens, Röntgenkontrolle und Anfertigung eines speicheldichten Verschlusses, Vorbereitung zur Aufnahme von Zahnersatz
Bei engen und gekrümmten Kanälen oder schwer zugänglichen Zähnen, empfehlen wir die Verwendung unseres maschinellen Aufbereitungssystems mittels Nickel-Titan-Feilen, die besonders biegsam und weniger bruchgefährdet sind.
Bewährt hat sich ebenfalls die elektrometrische Längenmessung mit deren Hilfe wir die Strahlenbelastung minimieren können sowie die Verwendung unseres Dentallasers zur Desinfektion der aufbereiteten Wurzelkanäle.
So konnten wir schon viele verloren geglaubte Zähne erhalten!
Welche Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?
- Wurzelbehandlungen an Zähnen ausserhalb der Wirtschaftlichkeitskriterien der gesetzlichen Krankenkasse
- elektrometrische Längenmessungen
- Laseranwendung
Erkrankungen des Zahnhalteapparates
Erkrankungen des Zahnhalteapparates sind die Hauptursache für einen Zahnverlust bei Erwachsenen und neben Karies die am weitesten verbreitete chronische Erkrankung des Menschen.
Ursachen für die Erkrankungen des Zahnhalteapparats können Bakterien und biochemische Prozesse im weichen Zahnbelag (Plaque) aber auch eine geschwächte oder veränderte Immunabwehr sein. Es kommt zu einer Entzündung und nachfolgend zu einem Abbau des den Zahn umgebenden Stützgewebes, im Extremfall zum Verlust des Zahnes.
Typische Kennzeichen einer Zahnfleischerkrankung sind:
- Zahnfleischbluten
- geröteter und angeschwollener Zahnfleischsaum
- unangenehmer Mundgeruch
- erhöhte Zahnbeweglichkeit
- verändertes Schmerzempfinden der betroffenen Zähne bei Kälte, Wärme oder Aufbiß.
Wir bieten folgende Leistungen für Sie an:
- Beratungsgespräch, Befund und Anleitung zur gewissenhaften häuslichen Zahnpflege
- Parodontitisrisikobestimmung, mikrobiologische Erregerbestimmung
- Professionelle Zahnreinigung und Recall
- geschlossene, nicht chirurgische Parodontitistherapie
- offene, chirurgische Parodontitistherapie
- mucogingivale Therapien z.B. Lippen-, Zungen-, Wangenbändchen, Weichgewebsmanagement
- unterstützende, schmerzfreie photothermische Therapie mittels Farbstoff und Laser zur Verringerung der Keimzahlen in den Zahnfleischtaschen
Haben Sie Fragen zu den Therapieoptionen? Rufen Sie uns doch an und vereinbaren einen Beratungstermin unter (030) 6451150
Informationen zu den einzelnen Therapiemaßnahmen erhalten sie unter folgendem Link:
Informationen zu Füllungsmaterialien